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FAQ
Mitgliedschaft

Mitglied der Jungen Union kann werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 der Satzung der JU Deutschlands).

Der Eintritt in die Junge Union erfolgt immer in einen Kreisverband, die Mitarbeit in einem Verband richtet sich in der Regel nach dem Wohnort, häufig auch nach dem Arbeitsplatz. Neumitglieder, deren Wohnort nicht in Deutschland liegt, wählen einen Kreisverband aus, in den Sie eintreten.

Eine Mitgliedschaft in zwei nicht miteinader konkurrierenden politischen Jugenorganisationen ist grundsätzlich möglich (z.B. Junge Union und Junge ÖVP), wenn auch unüblich.

Die Mitgliedschaft erlischt mit der Vollendung des 35. Lebensjahres.


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