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PRESSE
Junge Union Chefin Müller: Bundeswehrlaufbahnen für Frauen öffnen
Schlafes Bruder aufgewacht

In Artikel 12a, Absatz 4, Satz 2 des Grundgesetzes wurde festgelegt, daß Frauen "auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten dürfen". Ihnen bleibt damit die allgemeine Truppenlaufbahn verwehrt. Frauen sind lediglich zum Sanitätsdienst und im Militärmusikbereich der Bundeswehr zugelassen.

Die Junge Union hält diese Einschränkung für einen Verstoß gegen das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dabei gehe es nicht nur um Gleichheit vor dem Gesetz, sondern um Gleichheit in einem gesellschaftlichen und tatsächlichen Sinne.

Bereits 1997 habe sich die Junge Union für den von Frauen in der Bundeswehr ausgesprochen. ¨Wenn man heute sieht, wer plötzlich der gleichen Auffassung ist, fragt man sich, warum es nicht früher umgesetzt wurde¨, so Müller auch mit Blick auf die eigene Partei. ¨In der Opposition ist auch Scharping noch nie auf diesen Gedanken gekommen.¨

Müller wörtlich: ¨Schlafes Bruder ist nun aufgewacht. Jetzt wollen wir sehen, wie ernst es ihm mit der Umsetzung ist.¨

¨Es ist heute bereits selbstverständlich, daß Frauen ihren Dienst als Polizistinnen und Bundesgrenzschützerinnen leisten. Sie tragen dabei auch Waffen und setzen diese im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse in hervorragender Weise mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht ein,¨ macht Müller deutlich.

Die Junge Union fordert im Rahmen einer schnellstmöglichen notwendigen Änderung des Grundgesetzes, Frauen die vollständige gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen und bei allen Einsätzen der Bundeswehr im Rahmen ihres verfassungsrechtlichen Auftrages zu ermöglichen. ¨Eine Wehrpflicht für Frauen lehnen wir demgegenüber ab¨, so Müller abschließend.

[16.07.1999]
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