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PRESSE
Europäische Regeln für das Wettbewerbsrecht schaffen!
Rabattgesetz und Zugabeverordnung abschaffen

Seit den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts sind Rabattgesetz und Zugabeverordnung in Kraft. Das Rabattgesetz läßt bis heute Rabatte in der Regel nur bis 3 % zu, während die Zugabeverordnung kostenlose Beigaben zu einem Produkt untersagt. Eine kleine Ausnahme besteht derzeit lediglich bei Geringwertigkeit der Zugabe. Früher war der Verbraucherschutz ein legitimer Zweck von Rabattgesetz und Zugabeverordnung; in der heutigen Mediengesellschaft jedoch ist der Verbraucher mündig genug, eine sachgemäße Kaufentscheidung auch ohne diese Regulierung zu treffen. "Mit der ständigen Bevormundung der Verbraucher muss endlich Schluss sein!¨. forderte Groos.

Durch Vorgaben der EU wird künftig zudem Internet-Werbung an den Gesetzen des Landes gemessen, in dem das werbende Unternehmen seinen Sitz hat. Dies wird dazu führen, dass ausländische Unternehmen Zugaben und Rabatte aufgrund großzügigere Standards im Internet auch für deutsche Kunden anbieten können, deutsche Unternehmen hingegen nicht. Das wird für deutsche Unternehmen zu einem schweren Wettbewerbsnachteil im europäischen Binnenmarkt führen und möglicherweise die weitere Abwanderung von Unternehmen in das europäische Ausland zur Folge haben.

"Die Bundesregierung muss Rabattgesetz und Zugabeverordnung abschaffen, andernfalls bleiben die deutschen Unternehmen auf der Strecke", erklärte Groos abschließend.

[16.08.2000]
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