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JU: ¨Thierse sollte seine Rechtsauffassung überprüfen.¨

¨Nach dem Urteil sollte Bundestagspräsident Thierse seine Rechtsauffassung nochmals genau überprüfen, bevor er ein Rechtsmittel einlegt. Die bisher vorliegende mündliche Begründung der Richter ist eine Ohrfeige für den Bundestagspräsidenten. Insbesondere der Hinweis der Richter, entscheidend für die staatlichen Zuschüsse seien die Mitgliedsbeiträge und Spenden, nicht jedoch das Vermögen, sollte von Thierse genau beachtet werden. Die Richter werteten die fehlenden 18 Mio. DM im CDU-Bericht aus Hessen als Vermögen und nicht als für die Auszahlung zu berücksichtigende Spenden.¨

Wenn sich Thierse auf den Standpunkt stellt, falsche Angaben zum Vermögen führen zu einer Sanktion, dann müßte er konsequenter Weise auch die SPD mit einer entsprechenden Sanktion belegen. Die Angaben der SPD bezüglich ihres Vermögens mit 300 Mio. DM im Rechenschaftsbericht 1999 unterscheiden sich um knappe 450 Millionen DM von den Angaben der Schatzmeisterin im Untersuchungsausschuß.

¨Vor diesem Hintergrund scheint der Bundestagspräsident mit zweierlei Maß messen zu wollen. Man könnte ihm als stellvertretenden SPD-Vorsitzenden auch vorwerfen, dass er nicht die geforderte Unabhängigkeit im Amt walten läßt, sondern das Amt für parteipolitische Zwecke mißbraucht.

Unabhängig davon hat das Urteil aber auch gezeigt, dass das Parteiengesetz dringend überarbeitungsbedürftig ist. Es muß letztlich Klarheit herrschen, was von den Parteien wie vorzulegen ist. Ansonsten verliert der Bürger noch das letzte Vertrauen in die Politik. Bei einer Neuregelung ist nicht nur ein parteiübergreifender Konsens notwendig, sondern vor allem klare und exakte Regelungen, damit nicht immer den Gerichten der Schwarze Peter der Auslegung zugeschoben wird¨, äußerte die stellvertretende JU-Chefin abschließend.

[01.02.2001]
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