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JU: Riesters Gesetz ist ein Gewerkschafts-Erhaltungs-Programm

¨Ohne Not will die Bundesregierung das Betriebsverfassungsgesetz verändern. Das stärkt weder den Standort Deutschland noch ist es im Interesse der Arbeitnehmer. Statt dessen ist Riesters Gesetz ein Gewerkschafts-Erhaltungs-Programm. Es scheint, als erfolge hier die Belohnung für die massive Unterstützung des SPD-Bundestagswahlkampfes 1998 durch die Gewerkschaften.¨

Statt die Zahl der Betriebsratsmitglieder zu erhöhen, hätte die Bundesregierung besser die ritualisierten Verfahren bei Mitbestimmungstatbeständen straffen und beschleunigen sollen. Reformbedarf hätte darüber hinaus bei einer Präzisierung bzw. Anpassung des sog. ¨Günstigkeitsprinzips¨ bestanden, um Bündnisse für Arbeit im Rahmen von Betriebsvereinbarungen auf der untersten Ebene zu unterstützen. Zudem führen die vorgesehen Veränderungen zu einer deutlichen Erhöhung der Kosten, die im Betrieb durch die Mitbestimmung entstehen.

¨Es ist nicht tragbar, dass über die Einführung der Mitbestimmung in betrieblichen Umweltfragen letztlich der Betriebsrat Einfluß auf Investitionsentscheidungen erhält. Dies ist ein Eingriff in das Eigentum des jeweiligen Betriebsinhabers und wird zu Verzögerungen führen, die sich heutzutage kein Unternehmen mehr leisten kann¨, so Groos.

Vor dem Hintergrund des europäischen Binnenmarktes, Globalisierung und Internationalisierung ist diese reine Binnensicht der Probleme sehr gefährlich. Im internationalen Vergleich wird diese Gesetzesänderung nicht zu einer größeren Wettbewerbsfähigkeit führen, sondern ein Hemmnis für neue Investitionen darstellen.

¨Die Mitbestimmung ist eine wichtige Errungenschaft der sozialen Marktwirtschaft. Allerdings hätte eine Anpassung des Gesetzes an die neuen veränderten Formen der Arbeit erfolgen müssen. Zielsetzung hätte Flexibilität und Subsidiarität sein müssen. Es gehören so viele Entscheidungen wie möglich auf die unteren Ebenen, denn dort wissen die Mitarbeiter am besten, was notwendig ist¨ forderte der stv. JU-Vorsitzende abschließend.

[14.02.2001]
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