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PRESSE
JU-Chefin Müller: "Aktive Sterbehilfe bleibt Tötung - Schröder muss auf europäischer Ebene gegen Präzedenzfall vorgehen"
JU-Vorsitzende warnt nach niederländischer Entscheidung vor Sterbehilfe-Tourismus

"Die aktive Sterbehilfe ist ein völliger Bruch mit unserer christlichen und humanistischen Tradition. Aktive Sterbehilfe bleibt Tötung des menschlichen Lebens. Die Wünsche nach einem würdigen Tod - dem Abbruch exzessiver medizinischer Behandlung und der Forderung nach wirksamer Schmerztherapie - sind berechtigt. Mit aktiver Sterbehilfe nach dem niederländischen Modell hat das aber nichts zu tun. Dieses Gesetz beseitigt den Unterschied zwischen Sterbenlassen und Töten. Nach dem neuen Gesetz könnte es - trotz gegenteiliger Beteuerungen - wie bei der früheren niederländischen Abtreibungspraxis zu einem Sterbehilfe-Tourismus kommen.

Noch scheint die Mehrheit in Deutschland eine Nachahmung abzulehnen. Bei den Kirchen, Verbänden und Politikern stößt die aktive Sterbehilfe auf breite Ablehnung. Zu befürchten ist jedoch, dass das Euthanasiegesetz nicht das Schlußstück einer gesellschaftlichen Entwicklung, sondern deren Beginn darstellt. Mittlerweile schließt die niederländische Gesundheitsministerin Els Borst selbst Lebensmüdigkeit als Grund für aktive Sterbehilfe durch eine Selbsttötungspille nicht mehr aus.

Wir können nicht zulassen, dass ein Staat oder Menschen sich zu Herren über Leben und Tod machen. Jeder Mensch hat eine unveräußerliche Würde. Jeder Mensch hat ein Recht auf medizinische, menschliche und seelsorgerische Betreuung beim Sterben. Statt Radikallösungen brauchen wir den Ausbau der Schmerztherapie und der Palliativmedizin, die sich der Behandlung und Begleitung unheilbar kranker Patienten widmet, sowie die nachhaltige Förderung der Hospizarbeit.

Der "Politik der Tabubrüche" muss entgegengetreten werden. Die niederländische Regierung hat bereits angekündigt die Debatte über aktive Sterbehilfe auch in anderen EU-Ländern anzustoßen. Gerade die deutsche Regierung ist deshalb gefordert, umgehend auf europäischer Ebene gegen den niederländischen Präzedenzfall vorzugehen. Es kommt jetzt darauf an, in den Grundfragen des Lebensrechtes klare Maßstäbe zu setzen. Eine deutliche Ablehnung der aktiven Sterbehilfe muss in der Bioethikkonvention und einer künftigen Europäischen Grundrechtscharta festgeschrieben werden."

[20.04.2001]
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