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Krings und Mißfelder: Alterseinkünftegesetz ist Testfall für Generationengerechtigkeit
Zur Diskussion um die Ausgestaltung des Alterseinkünftegesetzes und den Fortgang des parlamentarischen Verfahren erklären der Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, sowie der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder:
Diese Reformaufgabe duldet keinen Aufschub, da das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 2002 unmissverständlich klargestellt hat, dass Renten nicht länger grundsätzlich anders steuerlich behandelt werden dürfen als Pensionszahlungen.
Wer ernsthaft das Ziel verfolgt, dass alle Generationen gleichmäßig belastet werden sollen, muss Vorsorgeaufwendungen endlich schrittweise von der Besteuerung freistellen; im Gegenzug muss die Besteuerung der Rentenbezüge schrittweise steigen. Es reicht nicht, in Sonntagsreden von Generationengerechtigkeit zu reden, wenn einen dann beim Umbau der Rentenbesteuerung wochentags der Mut verlässt. Mit Sorge blicken wir in diesem Zusammenhang auch auf das zögerliche Agieren aller Bundestagsfraktionen. Die Demonstrationen der letzten Tage dürfen nicht dazu führen, dass die Sozialpolitiker aller Parteien vor den notwendigen Veränderungen zurückschrecken. Die Politik kann Vertrauen in die Rentenpolitik nur dadurch wieder zurück gewinnen, indem sie allen Generationen die Wahrheit sagt und auch davon Abstand nimmt, älteren Erwerbstätigen und Rentnern falsche Hoffnungen zu machen, die angesichts der galoppierenden Staatsverschuldung und der demographischen Entwicklung niemals erfüllt werden können. Die Anhebung des zu versteuernden Anteils der Renten auf 50 Prozent zum 1.1.2005 ist daher ohne Alternative. Bei der 40-Prozentmarke stehen zu bleiben, würde den Übergangszeitraum unangemessen verlängern und wäre auch nicht im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die es umzusetzen gilt. Schließlich bleibt auch bei einer 50-prozentigen Besteuerung ein alleinstehender Rentner bis zu 18.893 € bzw. ein verheiratetes Rentnerehepaar bis zu 38.000 € steuerfrei. Zudem muss die höhere Veranschlagung der Renten bei der Steuer einerseits und die schrittweise Freistellung der Vorsorgeaufwendungen andererseits als ein System mit kommunizierenden Röhren verstanden werden. Je langsamer sich die Rentenbesteuerung auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß zubewegt, desto später wird auch der notwendige finanzielle Spielraum vorhanden sein, um Vorsorgeaufwendungen für die künftige eigene Rente steuerlich freistellen zu können. Vor diesem Hintergrund ist die schnellst mögliche Freistellung der Vorsorgeaufwendungen sicherzustellen. Eine zunächst angemessene, das heißt hälftige Besteuerung der Renten ist unabdingbar, um eine nicht mehr zu verantwortende Mehrbelastung der jüngeren und arbeitenden Generationen zu vermeiden. Gelingt eine Einigung aller politischen Kräfte in dieser Frage nicht, so droht aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sogar die Steuerfreiheit für alle Beamtenpensionen in Deutschland. Dies würde unweigerlich ein neues großes Loch in die Staatshaushalte reißen. Die Neuverschuldung, die notwendig wäre, um es zu stopfen, würde wiederum wie eine Hypothek auf den jüngeren und künftigen Generationen in unserem Land ruhen.“ [07.04.2004]
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