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PRESSE
Junge Union fordert Vermittlungsdienst für Hörbehinderte

"Wenn es in Deutschland für einen Sechsjährigen einfacher ist eine Sex-Hotline anzurufen, als für einen Gehörlosen den Polizeinotruf zu wählen, ist dies ein äußerst beklagenswerter Zustand.

Die Interessen der Gehörlosen werden im Regierungsentwurf zum TKG völlig unzureichend berücksichtigt. So zählt ein Vermittlungsdienst für Gehörlose durch Dolmetscher für Gebärdensprache in anderen europäischen Ländern und in Übersee nicht nur zum Standard, sondern ist eine zwingende Vorgabe des Europarechts. Ein entsprechendes Rechtsgutachten hierzu liegt längst vor. Außerdem sollte sich die Bundesregierung der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Diskriminierungen für Behinderte abzubauen, bewusst sein. Das Gesetz zur Gleichstellung Behinderter ist jedenfalls in diesem Punkt nicht ausreichend.

Telekommunikation berührt nicht nur wirtschaftliche Belange, sondern beeinflusst die Gestaltung der persönlichen Lebensführung. Die Bedeutung der Sprachtelefonie darf deshalb bei der Novellierung des TKG nicht vergessen werden. E-Mails alleine sind hierfür kein ausreichender Ersatz. Wer einmal erfahren hat, wie schwierig es für einen Gehörlosen ist, Dinge des täglichen Lebens zu organisieren, wie beispielsweise Arztbesuche und Behördenanrufe, der weiß auch, dass es ein Gebot der Menschlichkeit ist, diese unnötigen Diskriminierungen für etwa 280.000 Gehörlose in Deutschland endlich abzubauen."

[14.01.2004]
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