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PRESSE
Rechtssicherheit bei Terrorabwehr verlangt Grundgesetzänderung

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde gegen § 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der Jungen Union Deutschlands, Sebastian Warken:
 
„Die Junge Union Deutschlands begrüßt die im heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes getroffene Klarstellung bezüglich der durch die derzeitige Verfassungslage gegebenen Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr.
 
Das heutige Urteil zeigt, dass die wirksame Abwehr von Bedrohungen aus der Luft und von See her, soweit sie die Möglichkeiten von Polizeikräften übersteigt und die im heutigen Urteil gezogenen Grenzen staatlichen Handelns nicht überschreitet, ohne eine Verfassungsänderung nicht möglich ist. Um diese Abwehr in der Praxis zu ermöglichen und um die Polizeikräfte der Länder gegebenenfalls bei terroristischer Bedrohung beim Schutz ziviler Objekte durch die Bundeswehr zu unterstützen, muss eine Änderung des Grundgesetzes rasch in Angriff genommen werden.
 
Nur eine Änderung des Grundgesetzes kann für die Handelnden in der Politik bei der Reaktion auf eine akute Bedrohung durch Terrorismus klare Rechtsgrundlagen schaffen und die Zuständigkeiten in anwendbarer Weise zuweisen. Ohne eine Verfassungsänderung hat der Staat bei einer asymmetrischen Bedrohungslage durch Terrorismus keine hinreichende Möglichkeit, seine Bürger zu schützen.“

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[15.02.2006]
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