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Keine Verschiebung oder Aufhebung des Stichtages im Stammzellengesetz!
![]() Aus Anlass der Ersten Beratung der Anträge zur Änderung des Stammzellengesetzes im Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag erklärt der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder MdB: „Menschliches Leben und dessen Schutzwürdigkeit beginnt mit der Vereinigung von Samen und Eizelle. Der Mensch wird demnach nicht zum Menschen, sondern er ist es von Anfang an. Diese Auffassung, die im Grundsatzprogramm der Jungen Union wie in dem der CDU festgehalten ist, stellt eine unmittelbare und konkrete Folge des Bekenntnisses zur unveräußerlichen Würde des Menschen und unseres christlichen Bildes vom Menschen dar. Die Junge Union Deutschlands hat sich daher auf ihrem Deutschlandtag vom 19. bis 21. Oktober 2007 − wie auch schon mit der Debatte im Jahr 2002 − intensiv und sehr ernsthaft mit der Frage einer Verschiebung oder Aufhebung des Stichtages in der geltenden Regelung im Stammzellengesetz befasst, die eine Ausnahmeerlaubnis für die Forschung an bereits bestehenden, im Ausland erzeugten Stammzelllinien vorsieht, die vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. Dabei hat das höchste Gremium der Jungen Union nahezu einstimmig den Beschluss gefasst, dass der geltende Stichtag unter keinen Umständen in Frage gestellt werden darf. Eine Verschiebung des Stichtages, der seinerzeit in der Vergangenheit gewählt wurde um eine Nachfrage nach zu ‚verbrauchenden' Embryonen aus Deutschland zu vermeiden, würde einen Einstieg in die verbrauchende Embryonenforschung und damit in die Verzweckung menschlichen Lebens in der medizinischen Forschung darstellen. Stattdessen ist die Forschung an adulten Stammzellen sowohl aus moralischen Gründen als auch aus medizinischer Sicht die zukunftsweisende Alternative. [14.02.2008]
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