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Auftrag des Bundesverfassungsgerichts umsetzen – Legislative stärken!
![]() Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon erklärt der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder MdB: „Das Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zur Zukunft Europas getroffen. Die Junge Union begrüßt das Urteil, weil dadurch die europäische Einigung voranschreiten kann. Die Richter haben zudem die Vereinbarkeit des Vertrags von Lissabon mit unserem Grundgesetz bestätigt und damit Rechtssicherheit geschaffen. Zugleich müssen nun die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden. Die umfassende Beteiligung und frühzeitige Einbeziehung beider Institutionen ist ein notwendiger Schritt. Damit wird in der Bevölkerung die Akzeptanz für Europa weiter erhöht. Es ist daher richtig, dass das notwendige Gesetzgebungsverfahren noch vor der Bundestagswahl am 27. September abgeschlossen wird. Mit seinem Urteil stellt sich das Bundesverfassungsgericht in die Tradition seiner früheren richtungsweisenden Entscheidungen. Schon beim Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR Anfang der 70er Jahre und dem Maastricht-Urteil zur verfassungsmäßigen Vereinbarkeit des damaligen EU-Vertrages mit dem Grundgesetz zu Beginn der 90er Jahre billigte das Verfassungsgericht im Kern die Vertragsinhalte. Zugleich formulierte es jedoch konkrete Aufträge an den Gesetzgeber, für die verfassungskonforme Einbeziehung der Normen des Grundgesetzes zu sorgen."
[30.06.2009]
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