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Was bringt mir eine Spende an die Junge Union Deutschlands?
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten?
Die Spende an die Junge Union wird auf dem Bankkonto der Jungen Union Deutschlands gutgeschrieben und wird wie eine Spende an die CDU Deutschlands behandelt. Sie ist deshalb eine Parteispende. Parteispenden sind in der Höhe unbegrenzt und begrenzt steuerlich absetzbar.

Parteispenden durch natürliche Personen können bis zu einem Betrag von 3.300 EUR pro Person und Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis 6.600 EUR steuerlich begünstigt:

Bis 1.650 EUR (bei Ehegatten 3.300 EUR) wird die Hälfte des Betrages von der STEUERSCHULD abgezogen.

Weitere 1.650 EUR (bei Ehegatten 3.300 EUR) können als Sonderausgabe vom ZU VERSTEUERNDEN EINKOMMEN abgezogen werden.

Weitere Erläuterungen und Beispiele auch für Spenden von Unternehmen und Verbänden können Sie dem Folder "FAQ Spenden" entnehmen, den wir Ihnen gerne zuschicken: einfach anfordern unter Tel. 030/278787-0. Der Folder liegt Ihnen aber auch als PDF zum Download bereit.

Die Notwendigkeit und Zulässigkeit von Spenden an politische Parteien ist im so genannten Parteiengesetz festgelegt.

Weiterführende Links:

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