„Die Entscheidung des Ministers war von vorneherein absolut unverständlich. Daher überrascht es uns nicht, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf die Sondererlaubnis Gabriels wegen Befangenheit für ungültig erklärt hat. Der Minister hätte sich diese Demütigung ersparen können, wenn er von Anfang an auf das Urteil des Bundeskartellamtes vertraut hätte.
Gabriel hat sich entschieden, im Erlaubnisverfahren hinter verschlossenen Türen nur Gespräche mit den Fusionswilligen zu führen. Dieser Schuss ging deutlich nach hinten los.“